Hessischer Mittelstandsbericht 2024

Gesetzliche Grundlage des vorliegenden „Hessischen Mittelstandsberichts 2024“ der Landesregierung ist das Hessische Mittelstandsförderungsgesetz (MFG). § 3 des MFG sieht vor, dem Hessischen Landtag alle zwei Jahre einen Mittelstandsbericht vorzulegen. Vor dem Hintergrund der Ausführungen des MFG besteht der vorliegende Bericht aus einer Situationsbeschreibung des hessischen Mittelstands (Teil A) und einer Darstellung der mittelstandsfördernden Maßnahmen der Landesregierung (Teil B). Der Berichtszeitraum schließt nahtlos an den vorangegangenen Mittelstandsbericht an und umfasst damit die Jahre 2022 und 2023.

Hessischer Mittelstandsbericht 2024

Kompetenzfelder

Hessen Agentur, Wirtschaftsforschung & Landesentwicklung

Erscheinungsdatum

28.10.2024