Sonderprogramm „Klimabonus in der sozialen Wohnraumförderung“

In Umsetzung des Klimaschutz-Sofortprogramms vom 23. Juni 2021 stellt die Bundesregierung den Ländern für das Programmjahr 2022 zusätzlich eine Milliarde Euro an Finanzhilfen für den klimagerechten sozialen Wohnungsbau bereit. Diese zusätzlichen Mittel sind für einen energetisch hochwertigen Neubau oder für die energetische Modernisierung von sozialem Wohnraum einzusetzen.

Sonderprogramm „Klimabonus in der sozialen Wohnraumförderung“

Kompetenzfelder

Hessen Agentur, Kommunalentwicklung & Städtebauförderung

Erscheinungsdatum

19.07.2022