Internationales Messeprogramm 2011 / 2012

Der Erfolg der hessischen Wirtschaft beruht wesentlich auf ihrer Exportorientierung. Mehr als die Hälfte ihrer Umsätze erwirtschaften hessische Industrieunternehmen bereits im Ausland. Aber das internationale Geschäft ist nicht nur etwas für Großbetriebe. Wir wollen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützen, in neuen Märkten Fuß zu fassen und ihr Auslandsgeschäft auszuweiten.

Viele hessische Unternehmen verfolgen innovative Strategien, um global präsenter zu werden. Eine ideale Plattform, sich jenseits der Grenzen zu präsentieren, sind die hessischen Gemeinschaftsstände auf Auslandsmessen. Dort lassen sich Handels- und Investitionsbeziehungen ins Ausland entwickeln und festigen.

Im Rahmen der Gruppen- und Einzelförderung besteht zudem die Möglichkeit, hessische Unternehmen insbesondere in Zielmärkten wie z. B. der Volksrepublik China, der Russischen Förderation, Brasilien oder der MENA-Region zu unterstützen.

CeBIT
Deutschland, HANNOVER
06.-10. März 2012
ITB
Deutschland, BERLIN
07.-11. März 2012
SIMTOS
Korea, GOYANG/SEOUL
17.-22. April 2012
CMEF SPRING
China, SHENZHEN
16.-19. April 2012
PROJECT QATAR
Katar, DOHA
30. April-03. Mai 2012
SEM

Deutschland, FRANKFURT
22.-24. Mai 2012

REW
Türkei, ISTANBUL
07.-10. Juni 2012
MSV
Tschechische Republik, BRÜNN
10.-14. September 2012
DENKMAL
Deutschland, LEIPZIG
22.-24. November 2012
FIHAV
Kuba, LA HABANA
November 2012

Die hessische Messeförderung

Grundlage der Förderung der offiziellen Landesbeteiligungen sind die Richtlinien des Landes Hessen zur Gründungs- und Mittelstandsförderung vom 03.12.2008, veröffentlicht im Staatsanzeiger Nr. 52 für das Land Hessen vom 22.12.2008, Seiten 3476 ff.
Die hessische Messeförderung ist in zwei Bereiche untergliedert:

Gruppen- und Einzelförderung

Antragsberechtigte
Grundsätzlich sind hessische Unternehmen des gewerblichen Mittelstandes, Ingenieurbüros und ähnliche Freie Berufe förderberechtigt, deren Jahresumsatz bis zu 75 Mio Euro beträgt. Für Messebeteiligungen im Inland und innerhalb der EU & EFTA sollen die Mittel vornehmlich dem Handwerk bzw. Kleinbetrieben bis zu zehn Beschäftigten zugute kommen.

Art der Förderung
Für Messebeteiligungen im Inland und innerhalb der Europäischen Union (EU) & European Free Trade Association (EFTA) können Unternehmen eine Gruppenförderung erhalten, wenn mindestens drei hessische Unternehmen auf der Messe ausstellen. Für Messebeteiligungen im übrigen Ausland können Unternehmen in begründeten Fällen eine Einzelförderung erhalten.

Höhe der Förderung
Bei einer Gruppen- und Einzelförderung können bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, wie

- Miete einer angemessenen Ausstellungsfläche
- Messestand (Miete, Auf- und Abbau, Gestaltung, Transport)
- Rücktransport von Exponaten bis zu max. 2.500 Euro
- Versicherung für Stand und Exponate, Anschluss und Verbrauch von Wasser, Strom und Gas, der     obligatorische Katalogeintrag
- Dolmetscher
- Fremdpersonal während der Messebeteiligung, sofern es gemeinsam eingesetzt wird gefördert werden. Der Höchstbetrag der Zuwendungen innerhalb der EU und EFTA beträgt bis zu 2.500 Euro pro Unternehmen. Bei einer Förderung von Auslandsmessen außerhalb der EU und EFTA können bis zu 50 % der o. g. förderfähigen Ausgaben, bis zu 5.000 Euro pro Unternehmen, gefördert werden. Es kann maximal eine dreimalige Förderung derselben Messeteilnahme erfolgen.

Antragsverfahren
Der Antrag wird von dem interessierten hessischen Unternehmen bei der/dem zuständigen Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Architektenkammer, Ingenieurkammer, Landesfachverband der gewerblichen Wirtschaft gestellt. Die zuständigen Kammern und Verbände beraten die Unternehmen bei der Antragstellung. Die Anträge müssen spätestens vier Wochen vor Beginn eines Vorhabens gestellt werden und einen Finanzierungsplan enthalten. Der Antrag wird von den zuständigen Kammern und Verbänden an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank weitergeleitet, die die Fördermittel bewilligt. Die Antragsbewilligung bei Inlandsmessen muss vor der Anmeldung zur Messe erfolgt sein.

Förderfähige Messen
Im Inland und innerhalb der EU/EFTA sind die internationalen und überregionalen Messen und Ausstellungen förderfähig, die im Messe- Guide Deutschland des Ausstellungs- und Messe-ausschusses der Deutschen Wirtschaft e. V. (AUMA) (www.auma-messen.de) verzeichnet sind. Dadurch wird sichergestellt, dass bestimmte Voraussetzungen, z. B. öffentliche Zugänglichkeit, gegeben sind. Außerhalb der EU/EFTA wird auch der m+a Messeplaner (www.expodatabase.de) anerkannt. Eine Beteiligung an Leitmessen/Großmessen wird nicht gefördert.


Ihre Ansprechpartner bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank sind

Frau Cecilia Fernandez Klüber
Tel.: 0611-7747-289
cecilia.fernandezklueber@wibank.de

Herr Roland Presber
Tel.: 0611-7747-246
roland.presber@wibank.de

www.wibank.de

Weitere Informationen erhalten Sie hier


Offizielle Landesbeteiligung



Art der Förderung

Offizielle Messebeteiligungen des Landes Hessen können als

- Informationsstände,
- Unternehmens- und Gemeinschaftsausstellungen,
- Katalog-Ausstellungen,
- Servicezentren, Sonderschauen,
- oder Kombinations- und Mischformen der genannten Veranstaltungsarten erfolgen und sollen die hessische Wirtschaft bei der Erkundung und Erschließung neuer Märkte, aber auch bei der Festigung von Wirtschaftsbeziehungen unterstützen. In der Regel sollen mindestens fünf hessische Unternehmen beteiligt sein. Es kann maximal eine dreimalige Förderung derselben Messeteilnahme erfolgen.

Höhe der Förderung
Bei offiziellen Landesbeteiligungen können die Beteiligungsbeiträge nach Unternehmensgröße (Jahresumsatz) und Veranstaltung gestaffelt sein. Das Unternehmen erhält in der Regel einen vergünstigten Beteiligungsbetrag für seinen Messestand, sofern nicht bereits eine andere öffentliche Stelle – z. B. ein Bundesministerium – die Kosten der Messebeteiligung bezuschusst. Das Land Hessen stellt diesen Unternehmen eine Reihe von Infrastruktur- und Serviceangeboten zur Verfügung, die den Messeauftritt begleiten und erleichtern, z. B.

- die Nutzung eines Besprechungsraumes innerhalb des Informationsstandes
- die Nutzung von Telefon, Telefax und Kopierer
- einen Dolmetscherdienst
- eine kleine Küche
 
Eine Betreuung während der Messe durch eine Repräsentantin/einen Repräsentanten einer Kammer oder eines Fachverbandes und durch eine Vertreterin/einen Vertreter des Wirtschaftsministeriums oder der Hessen Agentur findet statt. Das Angebot zur Vermittlung von Kontakten vor und während der Messe reicht von Fall zu Fall bis zur Veranstaltung von Vorbereitungs- und Nachbereitungsseminaren. Hinzu kommen Werbemaßnahmen, die von der Erstellung einer speziellen Hessen-Ausstellerbroschüre bis hin zu Messebesuchen des Wirtschaftsministers gehen können.
Die jeweils beauftragte Messedurchführungsgesellschaft gewährleistet eine technische und  organisatorische Unterstützung vor und während der Messe.

Antragsverfahren
Bei offiziellen Landesbeteiligungen setzen sich interessierte Unternehmen mit der zuständigen Kammer oder der Hessen-Agentur in Verbindung.

Förderfähige Messen
Die Messebeteiligungen im übrigen Ausland sind dem jährlich aktualisierten Messeprogramm zu entnehmen (www.hessen-agentur.de). Sie werden mit der Arbeitsgemeinschaft hessischer Industrie- und Handelskammern bzw. der Arbeitsgemeinschaft der hessischen Handwerkskammern, der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände oder den Landesfachverbänden der gewerblichen Wirtschaft abgestimmt.

Ihre Ansprechpartner bei der HA Hessen Agentur GmbH sind

Herr Jürgen Schneider
Tel.: 0611-7748-213
juergen.schneider@hessen-agentur.de

Frau Karina Yilmaz
Tel.: 0611-7748-346
karina.yilmaz@hessen-agentur.de